Mudrich Mathilde

Geboren: am 28. Februar 1896 in Lauterbach (Sudetenland)
Wohnhaft: Mollardgasse 83/8, 1060 Wien
Beruf: Kinderpflegerin, Hausgehilfin
Gestorben: am 16. Jänner 1945 im KZ Ravensbrück „als Mathilde Undrich“
Rehabilitierung: 26. April 1948

Familie: Schwester, Maria Mudrich

Im Jahre 1933 wurde Mathilde Mudrich durch Plakate auf die Bibelforscher aufmerksam. Sie begann Vorträge zu besuchen. 1934 trat sie aus der katholischen Kirche aus und wurde als Zeugin Jehovas 1935 getauft. Sie nahm an Bibelbesprechungen in der Wohnung von Johanna Kosch teil, bei der sie ab 1939 in Untermiete wohnte.

[title size=“3″]Verhaftung – Zuchthaus – Konzentrationslager[/title]

Gemeinsam versorgten sie eine Gefängnisinsassin namens Ferdinanda Kraupa, die ebenfalls eine Zeugin Jehovas war, mit Lebensmittelpaketen, die Bäckerei und Obst enthielten. Dies führte zur Verhaftung am 3. März 1943.
Gemeinsam mit Johanna Kosch wurde sie am 20. April 1943 von einem Sondergericht in Wien wegen Verbrechen nach § 3 der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des deutschen Volkes (Zugehörigkeit zu einer wehrfeindlichen Verbindung), zu 18 Monaten Zuchthaus verurteilt und in das Gefängnis München-Stadelheim überstellt. Am 12. Oktober 1943 wurde Mathilde zur Straffortsetzung von dort in das Gerichtsgefängnis Weilheim verlegt und am 2. September 1944 nach Wien überführt.
Am 16. Jänner 1945 starb sie im KZ Ravensbrück.

[title size=“3″]Ihr ungebrochener Glaube[/title]
Mathilde Mudrich blieb ihrem Glauben treu und bezahlte dies mit dem Leben, ohne jemals anderen Leid zugefügt zu haben. Ihre persönliche Meinung über die Liebe zu Gott und Menschen äußerte sie eindeutig bei der Einvernahme durch die Gestapo:

„… Ich gebe zu, dass ich mit Frau Kosch, da wir Gleichgesinnte sind, des Öfteren ein gemeinsames Bibelstudium abhalten. Dieses dient zur inneren Stärkung und Aufrechterhaltung der Lehre der IBV. Ich will hier angeben, dass wir dies genau so machen, wie es Katholiken oder Protestanten unter sich machen, wenn sie sich gegenseitig treffen. Ich will hier noch richtigstellen, dass unser gemeinsames Unterhalten über das Wort Gottes zur gegenseitigen Aufbauung und Stärkung dienen soll.
Über den Vorhalt, dass unser Volk heute in dieser Kriegszeit in schwere Not geraten ist und alles zusammenstehen muss, damit der jetzige Krieg für uns siegreich zu Ende geht, möchte ich anführen, dass diese Kriege nicht notwendig wären, wenn das christliche Volk das erste und heiligste Gesetz Gottes ’liebe Deinen Schöpfer über alles und Deinen Nächsten wie Dich selbst‘ genau einhalten würde. Auch wäre ein Ergreifen der Kriegswaffen nach Gottes Gesetz nicht möglich, denn es heißt im 5.Gebot ’Du sollst nicht töten‘.
Ich erkläre hier freiwillig und ohne jeden Zwang, dass ich nach wie vor eine Zeugin Jehovas bin und bleibe und lehne daher eine Arbeit in einem Rüstungs- oder Munitionsbetrieb mit der Begründung ab, dass in derartigen Betrieben Werkzeuge hergestellt werden, die unmittelbar zur Kriegsführung gehören.“

(Quelle; Vernehmungsprotokoll Gestapo, Wien, 2. März 1943).

Quellen:
DÖW 14220 Urteil (SHV 5511/47)
Wiener Stadt- und Landesarchiv 5511/47 (Gestapoprotokoll)
Meldebestand des Wiener Stadt- und Landesarchivs
DÖW 5734b, DÖW 1776
Gedenkbuch der Opfer des Konzentrationslagers Ravensbrück 1939-1945; hrsg. v. d. Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück/Projekt Gedenkbuch Bärbel Schindler-Saefkow (Wissenschaftliche Leitung) unter Mitarbeit von Monika Schnell. Berlin 2005. S. 628


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