Maier Josef (oder Mayer)

Geboren: 13. Februar 1910 in Dörfla bei Graz, Österreich
Gestorben: 14.Jänner 1943 im KZ Esterwegen

Josef Maier wurde am 13.2.1910 in Dörfla bei Graz unehelich geboren und in Fernitz katholisch getauft. Nachdem seine Mutter geheiratet hatte, wurde Josef in die Familie aufgenommen und war zusammen mit seinen Brüdern immer unter „die Braunstein-Buben“ bekannt. Sein Halbbruder ist der 1918 geborene Franz Braunstein, der ebenfalls Opfer des NS-Regimes wurde. Josef wurde nie adoptiert, lebte aber immer bei der Familie.

Später ging Josef in die Schweiz, arbeitete dort in einer Möbelfabrik in Luzern und wurde ein Bibelforscher. Nach seiner Rückkehr nach Österreich schlossen sich die Mutter und Franz Braunstein dem Glauben an. Josef half in der elterlichen Landwirtschaft, arbeitete in Fernitz im Pfarrhof und bei einem Bauern.

Einige Monate nach der Verhaftung seines Bruders Franz war er gerade beim Streurechen im Wald in Gössendorf. Da kam die Polizei und verhaftete ihn. Das war am 13.4.1939. Er kam nach Dachau und dann ins KZ Esterwegen.

[title size=“3″]Urteil: Todesstrafe[/title]
Josef wurde mit Urteil vom 28.2.1940 wegen Zersetzung der Wehrkraft und Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde am 15.3.1940 aufgehoben. Am 1.4.1940 wurde die Todesstrafe verhängt. Dieses Urteil wurde am 30.5.1940 aufgehoben und Josef  wurde zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er starb am 14.1.1943 im KZ Esterwegen.

In einem Brief schrieb er, dass er Schützengräben bauen musste.

Ein Bericht erreichte die Familie: Es war Pflicht im KZ, die Betten millimetergenau zu richten. Das konnte er aber nicht. Daraufhin wurde er bei einer Hundehütte angehängt und SS-Frauen schlugen auf ihn ein und forderten ihn auf, wie ein Hund zu bellen.

Von seinem Tod erhielt die Familie keine Nachricht. Sie wussten nie, was mit ihm geschehen war.

Die „Totenliste“ sagt: „KZ Esterwegen gestorben“

Rehabilitierung:

Landesgericht für Strafsachen Wien, 16.8.2005 – Über Antrag der Staatsanwaltschaft Wien wurde Josef Mayer rehabilitiert. Gemäß § 4 des Gesetzes vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren, StGBl Nr. 48/1945 wird festgestellt, dass die Verurteilung des Josef Mayer wegen Zersetzung der Wehrkraft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Kriegssonderstrafrechtsverordnung durch das Reichskriegsgericht Berlin vom 30.5.1940 /zu StPl-RKA-Wien 35/40) als nicht erfolgt gilt.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar