Jancic Maria, geb. Stane

Geboren: am 21. August 1892 in Bistri/Schwarzenbach (Slowenien)
Gestorben: am 13. März 1973 in Fohnsdorf (Steiermark)
Verheiratet: mit Johann Jancic, geb. 25. Februar 1894, geschieden im Jahr 1942
Kinder: Rudolf, geb. 1916, Johann, geb. 1917, Franz, geb. 1920, Karl, geb. 1927, Olga, geb. 1930

Verhaftung: 17. Oktober 1939, Polizeigefangenenhaus Graz; Urteil 2 1/2 Monate Haft
2. Verhaftung: 23. Jänner 1940, Polizeigefangenenhaus Graz
22. März 1940 Überstellung in das KZ Ravensbrück
24. März 1942 Überstellung in das KZ Auschwitz/Birkenau

Maria Jancic, geborene Stane, wurde am 21. August 1892 in Bistri/Schwarzenbach, Untersteiermark (Jugoslawien) geboren und evangelisch getauft. Über ihre Kindheit und Berufsausbildung ist nichts bekannt.

Sie heiratete am 1. Juli 1917 in der Pfarre Zupnijski urad (Slowenien) Johann Jancic, geb. 25.2.1894 in Vellach, Kärnten. Sie schenkte von 1916 bis 1930 insgesamt 5 Kindern – Rudolf, Johann, Franz, Karl und Olga – das Leben. Im Oktober 1935 erhielt Familie Jancic das Heimatrecht in Fohnsdorf, Hauptstraße 45, Bez. Judenburg, Steiermark. Ihr Mann war als Bergmann im Braunkohlenabbau tätig.

Maria trat am 21. Februar 1936 aus der evangelischen Kirche aus und ließ sich 1937 bei dem Kongress der Zeugen Jehovas in Prag taufen, wo sie bereits auf die Verfolgung der Zeugen Jehovas, die in Deutschland 1933 begann, vorbereitet wurde.

In der Wohnung der Familie Jancic – ihr Mann war auch ein getaufter Zeuge Jehovas – fanden trotz Verbot der Internationalen Bibelforschervereinigung (IBV), wie Zeugen Jehovas damals offiziell bezeichnet wurden, zumindest bis zum 15. Oktober 1939 vorwiegend an Sonntagen illegale religiöse Zusammenkünfte von Gleichgesinnten aus Fohnsdorf und Umgebung statt.

[title size=“3″]Verhaftung[/title]

Am 17. Oktober 1939 wurde Maria Jancic nach einer Hausdurchsuchung in Fohnsdorf zusammen mit ihrem Mann, ihrem 22jährigen Sohn Johann und dessen Frau Theresia und noch weiteren Glaubensbrüdern von der Gestapo verhaftet, verhört und dann ins Polizeigefangenenhaus nach Graz gebracht, wo sie um 22 Uhr ankam. Die zwei noch minderjährigen Kinder Karl (11 Jahre) und Olga (9 Jahre) blieben allein zurück. Sohn und Schwiegertochter wurden nach drei Tagen wieder freigelassen.

In Graz wurden Fingerabdrücke gemacht und die Verhöre fortgesetzt. Unter der Drohung, sie kämen hier nicht mehr heraus, wenn sie weitere Bibelforscher nicht bekanntgeben würden, setzten sie die Familie Jancic unter Druck. Maria verriet niemanden. Sie wurde fast drei Monate im Gefängnis festgehalten und ständig unter Druck gesetzt. Das Landesgericht Graz verurteilte sie und ihren Mann am 8. Jänner 1940 zu „2 1/2 Monaten Arrest, verschärft durch 2 Fasttage“. Das Urteil wurde damit begründet, dass sie bis 15. Oktober 1939 in Fohnsdorf zur Verbreitung einer Religionsgesellschaft beigetragen habe, deren Anerkennung von der Staatsverwaltung für unzulässig erklärt wurde, Versammlungen veranstaltete und sich weigerte, der NSDAP oder der NSV beizutreten. Nach der Gerichtsverhandlung wurde Maria Jancic aus der Haft entlassen, da die Untersuchungshaft angerechnet wird.

[title size=“3″]KZ Ravensbrück – keine Unterschrift unter die „Erklärung“[/title]

Am 23. Jänner 1940 nähte sie für ihre Tochter Olga gerade ein Nachthemd, als sie durch die Gestapo erneut verhaftet wurde. Sie wurde auch diesmal ins Polizeigefangenenhaus Graz gebracht. Am 22. März 1940 wurde Maria als Schutzhaftgefangene in das KZ Ravensbrück überstellt, wo sie zur Nummer 2964 wird. Jedes Jahr kam eine Kommission ins KZ und versuchte die Zeuginnen Jehovas zur Unterschrift der sogenannten „Erklärung“ zu bewegen, womit sie aber ihrem Glauben abschwören müsste. Die SS versprach dafür die Freilassung aus dem KZ. So wie die meisten anderen unterschrieb auch Maria nicht. Als Strafmaßnahme wurde im Winter 1940/41 Maria Jancic zusammen mit Glaubensschwestern bei eisiger Kälte auf dem Appellplatz mit Wasser übergossen und stehen gelassen.

[title size=“3“]KZ Auschwitz[/title]

Maria Jancic wurde am 24. März 1942 von Ravensbrück mit einem der ersten Auschwitz-Transporte ins KZ-Ausschwitz/Birkenau überstellt. Die österreichischen Zeuginnen Jehovas Agnes Streyczek und Barbara Nahodil waren ebenfalls in diesem Transport. Dort kamen sie, wie auch Agnes Streyczek berichtet, mit einer Reihe anderer Glaubensschwestern in die Gaskammer. Alle standen nackt da, nur mit einem Handtuch geschützt. Es fehlte nur noch der Befehl des Lagerleiters, um den Gashahn aufzudrehen. Doch nichts geschah und alle kamen wieder in die Baracken zurück.

Die Zeuginnen Jehovas erwarben sich bei der SS aufgrund ihrer unbeirrbaren Haltung und ihrer Zuverlässigkeit einen gewissen Respekt, zeigten aber auch keine Rachegefühle gegenüber ihren Peinigern. Aufgrund eines Erlasses Himmlers vom 6. Jänner 1943, wurden sie deswegen auch immer öfter zu Arbeiten im Haushalt von SS-Führern herangezogen. Maria Jancic wurde morgens um 6 Uhr zu einer SS-Familie gebracht und am Abend ging es wieder zurück ins Lager.

Mitte Jänner 1945 begann für Maria Jancic in einer etwa 40 Zeuginnen Jehovas umfassenden Gruppe der Evakuierungstransport über die Konzentrationslager Groß Rosen, Mauthausen und Bergen-Belsen, wo sie am 15. April 1945 befreit wurde. Sie kam einige Wochen später nach Hause zurück.

Während Maria im KZ war, ließ sich ihr Mann Johann im Jahr 1942 von ihr scheiden, wovon sie aber erst nach ihrer Rückkehr erfuhr. Ihr Mann heiratete eine andere Frau.

Maria Jancic lebte nach der Rückkehr vom KZ in Fohnsdorf, Lorenzi 9. Aufgrund ihrer Scheidung war sie völlig mittellos und kämpfte ab Februar 1947 um eine Opferrente. Am 25.Juli 1958 wurde ihr nach längerem Bemühen die Amtsbescheinigung ausgestellt. Sie heiratete nicht mehr und blieb bis zu ihrem Tod am 13. März 1973 im 81. Lebensjahr eine praktizierende Zeugin Jehovas.

Ihr Urteil vom 8. Jänner 1940 wurde am 28. Februar 2008 auf Antrag der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas vom Landesgericht Graz aufgehoben.

Literatur und Quellen:

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    • DÖW 12260 Urteilsschrift des LG Graz
    • Jehovas Zeugen Österreich/Geschichtsarchiv: Erinnerungen an Maria Jancic; Heiratsurkunde; Schreiben an die BH Judenburg vom 2.2.1947 bezüglich Ansuchen um Opferrente; Bescheid des BUM vom 8.6.1955 bezüglich Haftentschädigung; Rehabilitierungsbeschluss des LG Graz vom 26.2.2008
    • Amesberger, Helga: Steirerinnen und Steirer in Ravensbrück in: Maria Cäsar/Heimo Halbreiner (Hrsg.): „Die im Dunkeln sieht man doch“ – Frauen im Widerstand –Verfolgung von Frauen in der Steiermark, Graz 2007, S. 92

 

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