Gölles Peter

Geboren am: 5. Juni 1891 in Reichenau, Österreich
Wohnhaft in: 1080 Wien, Florianigasse 8 (59)
verheiratet 1926 mit: Helene Gölles, geb. Fabian, geb. 21. Oktober 1900 in St. Michael/Leoben
Beruf: Gemüsewarenhändler (selbständig)
Wird 1930 Zeuge Jehovas
Verstorben: 1975

Haftzeiten:
Verhaftung am: 12. Juni 1940 gleichzeitig mit 44 weiteren Zeugen Jehovas, Unterbringung im Polizeigefängnis in Wien
31.7.1940, Landesgericht Wien, die Todesstrafe wird beantragt, Urteil vom 2.5.1941 10 Jahre Zuchthaus
Einlieferung in das Gefängnis Stein/Daonau: 3,5 Jahre Einzelhaft
nach 10.6.1941 bis 1945, Flucht bei Häftlingsrevolte nach Wien im Anzug des hingerichteten Rudolf Redlinghofer

Schon im Jahre 1933 hatte die Watch Tower Bible and Tract Society, vertreten durch Peter Gölles, einen Vertrag mit der Wachtturm Gesellschaft in Österreich abgeschlossen und vereinbart, welche Schulden die Österrr. Körperschaft gegenüber der amerikanischen Körperschaft hatte.

Durch die ständige Bespitzelung der einzelnen Glaubensbrüder in jeder Ortschaft, vor allem durch die Blockwarte und die anderen Zuträger, die es für die Gestapo gab, wurde das Werk immer mehr und mehr erschwert. Die Untergrundtätigkeit wurde vor allem in Wien im Sommer 1940 durch eine allgemein einsetzende Verfolgungswelle gänzlich unterbrochen.

Peter Gölles war der Verantwortliche in Österreich und führte bis zu diesem Zeitpunkt das Werk. Im Sommer 1940 wurde er verhaftet. Peter Gölles besaß ein kleines Lebensmittelgeschäft in der Florianigasse 8 in Wien 8, in dem er jedoch kein politisches Symbol hatte und den Hitlergruß nie erwiderte. Die Kunden betrachteten das als offene Auflehnung gegen das Hitlerregime. Die Folgen waren ständige Beschimpfungen sowie Bedrohungen, die vom März. 1938 bis Juni 194o andauerten. Er konnte stets mit seiner Verhaftung rechnen. Am Anfang kamen noch Personen in sein Geschäft, die ebenfalls kein Interesse am Naziregime hatten, um bei ihm einzukaufen, und so hatte er eigentlich einen größeren Kundenzustrom als erwartet, während andere wieder wegblieben. Es gehörte richtiger Mut dazu, bei Peter Gölles Lebensmittel einzukaufen.

Der Glaubensbruder Johann Viereckl wollte einmal Peter Gölles besuchen. Ein Haus vor dem Geschäftfragte er eine interessierte Geschäftsfrau, die Peter Gölles kannte, was mit ihm los sei, ob er verhaftet worden sei. Sie gab ihm aber keine Auskunft und verwies ihn auf das gegenüberliegende Geschäft. Es war eine Blumenhandlung; dort würde Bruder Viereckl die gewünschte Auskunft erhalten. Dies kam ihm jedoch verdächtig vor und er ging wieder nach Hause. Später erfuhr er, dass dort die Gestapo war und jeden, der in das Geschäft von Peter Gölles wollte, in Empfang nahm und verhaftete.

[title size=“3″]Verhaftung[/title]

Das Geschäft wurde dann geschlossen, er und seine Frau wurden für 9 Monate inhaftiert. Ihm wurde die Landesleitung angelastet, und nach einjähriger Haft wurde er vor einen bekannten Blutrichter gebracht, der mit harten Worten und voller Wut die Bibelforscher als Eiterbeule am Deutschen Volk bezeichnete. Der Staatsanwalt beantragte, gestützt auf einen Sonderparagraphen, die Todesstrafe.

[title size=“3″]Richter rettet Gölles vor der Todesstrafe[/title]

Nachdem sich Bruder Gölles biblisch verantwortet hatte, kam es zur Verteidigungsrede des Verteidigers. Die Verhandlung wurde vertagt, um Zeugen einzuvernehmen. Vor der zweiten Verhandlung kam es zu einem auffallenden Wendepunkt. An jenem Morgen, lange vor Amtsbeginn, besuchte ihn der Richter unter vier Augen in einem vergitterten Zimmer. Er sagte, dass er den Amtseid aufs Schwerste übertrete, wenn er mit einem Angeklagten unter vier Augen spräche, aber er tue es, weil er seit der letzten Verhandlung weder Ruhe noch Schlaf finden konnte, weil er beim Ausspruch des Todesurteils ein Mörder wäre. Bruder Gölles wies auf Satan als den Mörder hin, der solche Zustände herbeiführe, „sie aber nur der Aussprecher eines Urteils gemäß eines Tatbestandes sind. Handeln sie so wie Jesus sagte: „Was ihr dem Geringsten …“ Matth.25:4o“• Daraufhin sagte der Richter, dass er in diesem Sinne handeln würde und gab die Zusage, die Verhandlung so zu leiten, dass er mit dem Leben davonkäme, „denn heute will ich nicht als Ankläger des Staates auftreten, sondern um ihnen zu helfen, aus der Todesmasche herauszukommen“. Nach der Beendigung des Gespräches legte er seine Hand auf Bruder Gölles Schulter, mit der zweiten drückte er fest dessen Hand. All dies geschah, nachdem Bruder Gölles einem Mithäftling wochenlang in der Zelle Zeugnis geben konnte, der wegen der hohen Strafe in Tobsuchtsanfällen schon mehrmals Selbstmord versucht hatte, aber durch den biblischen Trost davon Abstand nahm.

Die zweite Verhandlung verlief in sachlichem Ton und unter ständigem Zittern des Richters. Der Staatsanwalt beharrte auf dem Todesurteil. Peter Gölles war aber bei dieser zweiten Verhandlung, die stundenlang dauerte, völlig ausgeglichen. Das Ergebnis der zweiten Verhandlung hat ihn jedoch so erschüttert, dass er den Boden unter sich schwinden sah, weil er empfinden konnte, wie himmlische Kräfte mitwirkten. Nach seiner biblischen Rechtfertigung kam es zum endgültigen Richterspruch, der besagte, dass durch Zeugeneinvernahme feststehe, dass der Angeklagte niemand gegen den Staat oder gegen den Wehrdienst beeinflusst hat. Es liege daher ein minder-schwerer Fall von Verbrechen vor. Das Gericht anerkennt nicht die Todesstrafe und verurteilt den Angeklagten zu l0 Jahren Zuchthaus, bei Verwehrung jeder Milde.

 

[title size=“3″]Einzelhaft[/title]
Die nächsten dreieinhalb Jahre hatte Peter Gölles Einzelhaft, 1 270 Tage oder insgesamt 58 Monate im Gefängnis Stein/Daonau. Der erwähnte Richter kam beim Zusammenbruch 1945 wegen seines Anhanges zur Hitlerpolitik in viele demütigende Schwierigkeiten, so dass er vom Dienst suspendiert wurde. Peter Gölles schrieb ihm einige Dankesworte und bat ihn, ihn aufzusuchen, um über diese einmalige Gerichtsverhandlung zu sprechen. Bei seinem Besuch bei Peter Gölles sagte er, dass er damals unter dem Einfluss eines unerklärlichen Druckes stand.

Peter Gölles gönnte sich nach dem Krieg keinerlei Erholung, sondern begann sofort mit dem Wiederaufbau des Werkes und war der erste Zweigdiener nach dem 2. Weltkrieg, und seine Wohnung in der Florianigasse 58 erscheint im Jahrbuch 1947 als Adresse des Büros auf.
Am Samstag, dem 21, Juni 1947, versammelten sich in der Neumeyerg. 25 im 16, Wiener Bezirk unter anderem die Glaubensbrüder Ferdinand Draxler, Karl Allram, Wilhelm Blaschek, Karl Streichl, Johann Wielander, Peter Gölles, Karl Liesetz und Walter Voigt, um wiederum den Verein Wachtturm-Gesellschaft, Zweigstelle der •Watch-Tower-Bible and Tract Society, Brooklyn, New York*, zu gründen.

Der Grünwarenhändler Peter Gölles war ab Mai 1939 illegaler Landesleiter der Internationalen Bibelforschervereinigung und wurde im Juni 1941 mit 44 weiteren Bibelforschern festgenommen. Am 2. 5. 1941 wurde er wegen „Wehrkraftzersetzung“ zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Gölles befand sich bis 6. 4. 1945 in Haft.

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Zeugen Jehovas)
https://www.doew.at/personensuche?gestapo=on&findall=&lang=de&shoah=on&politisch=on&spiegelgrund=on&firstname=&lastname=Gölles&birthdate=&birthdate_to=&birthplace=&residence=&newsearch=10&iSortCol_0=1&sSortDir_0=asc&lang=de&suchen=Suchen


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