Frint August

Geboren am: 3.8.1888 in Stockerau, Niederösterreich

2 Jahre Zuchthaus

Quelle: Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945 Band 3 Herausgeber „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes“. Seite 291.
Urteil des LG gegen August Frint aus Stockerau wegen Teilnahme an einer Wehrfeindlichen Verbindung.
OF/NÖ/1653 (begl. Abschrift) DÖW E 19.285

In Strafsache gegen August Frint, geb. am 3.08.1888 […] HA, zuletzt wohnhaft gewesen in Stockerau […] hat das Landesgericht Wien als Sondergericht […] für Recht erkannt:

Der Angeklagte August Frint wird […] zu zwei (2) Jahren Zuchthaus verurteilt. […] Im März 1940 wurde der Angeklagte im Wege des Arbeitsamtes als Kammerarbeiter bei der Kav. Ers. Abt. 11 in Stockerau eingestellt und von dem Oberzahlmeister der 2. Eskadron aufgefordert, den Eid auf die Erfüllung seiner bezüglichen Pflichten zu leisten. Der Angeklagte erklärte aber, er könne den verlangten Eid nicht leisten, weil dies den wahren Glauben widerspreche, da er an Gott, dessen heiliger Name Jehova sei, und an seinen vielgeliebten Sohn Jesus Christus glaube […]. Hingegen erklärte sich August Frint über Befragen bereit, eine Gelöbnisformel an Eides Statt zu unterschreiben. Dazu kam es aber nicht, das Frint entlassen und verhaftet wurde.

August Frint, der im Sinne obiger Feststellung restlos geständig ist, gibt zu, als Wahrer Christ und Zeuge Jehovas gemäß dem Bibelworte vor seinem Gewissen verpflichtet gewesen zu sein, die Ablegung des Eides abzulehnen. Er erklärte auch, daß nach Auffassung der Wahren Christen gemäß dem 5. Gebot Gottes: „Du sollst nicht töten“ der Gebrauch von Waffen unzulässig sei. […]

Die Bibelforscher bilden, wenigstens im Bereiche des Großdeutschen Reiches, keine durch äußere Organisationsformen zusammengehaltene feste Gemeinschaft. Sie hängen vielmehr mehr oder weniger lose durch die gleiche religiöse Überzeugung und durch die als von Gott anempfohlen befundenen gelegentlichen Zusammenkünften zur gemeinsamen Erklärung des Wortes Gottes und zur gegenseitigen Bestärkung in ihrem Glauben zusammen. Der Mangel an äußerer Organisation wird bei ihnen auch durch den Fanatismus, mit dem sie an ihren Dogmen und Auslegungen festhalten, mehr als wettgemacht. Ihre Glaubens- und Überzeugungswelt ist, soweit sie zum staatlichen Leben und zur Erfüllung staatlicher Pflichten Stellung beziehen muß, durch den Grundsatz gekennzeichnet, daß die Gebote Gottes, d. h. jene Auslegung, welche diese Gebote durch die Bibelforscher finden, auch im Konfliktsfalle voranzugehen haben. Solcherart ist die Ablegung des Eides, weil nach Ansicht der Zeugen Jehovas einem Wort Gottes widersprechend, ebenso wie der Dienst mit der Waffe, der vorgeblich dem 5. Gebote widerspricht, unbedingt abzulehnen.
Wenn auch die Bibelforscher selbst die Anwendung von Gewalt auch gegen ihre Gegner ablehnen und ein in naher Zukunft bevorstehendes direktes Eingreifen Gottes zugunsten seiner „Zeugen“ und der Begründung eines wahren Gottesreiches erwarten, ergibt sich doch auch aus den Vorhergesagten die unbedingte Wehrfeindlichkeit der Wahren Christen, die dadurch, daß sie ihre ausgesprochen gegen den Wehrwillen und die Wehrkraft des Volkes gerichteten Auffassungen propagandistisch verbreiten und für ihre Person auch vertreten, in der Zeit des Existenzkampfes des deutschen Volkes außerordentlich schädlich wirken und durch dieses Wirken geradezu Geschäfte unserer äußeren Feinde besorgen.

Der Hilfsarbeiter August Frint verweigerte im März 1940 aus Glaubensgründen den Eid auf Hitler und wurde am 10. 12. 1940 wegen „Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung“ zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt. Er befand sich vom 3. 4. 1940 bis 3. 4. 1942 in Haft.

Quelle: Gestapo-Opfer (Zeugen Jehovas)
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