Dorner Anton junior

Geboren am: 28. April 1923 in Manessen 11, Gemeinde Himmelberg, Kärnten, Österreich
Wohnhaft: Ossiachberg, Bezirk Feldkirchen
Hingerichtet: 27. Jänner 1943 in Berlin-Brandenburg

Vater: Anton Dorner sen. (Zeuge Jehovas), am 23.12.1944 im KZ Dachau verstorben
Mutter: Anna, geb. Hintermann
Geschwister: Katharina (verehl. Tschernitz)

Anton Dorner wurde am 28. 4. 1923 in Manessen, Kreis Klagenfurt, als Sohn des Landwirts Anton und seiner Ehefrau Anna geb. Hintermann geboren. Seine Eltern ließen sich 1924 scheiden und Anton kam zu seinen Großeltern mütterlicherseits. 1938 versöhnten sich seine Eltern wieder und er kehrte zu ihnen zurück. Er besuchte die Volksschule in Steindorf und half danach seinen Großeltern in der Landwirtschaft. Ab 1938 arbeitete er als Holzknecht in der Umgebung seiner Heimatgemeinde.

Anton wurde katholisch getauft, las von seinem 12. Lebensjahr in der Bibel. Er erkannte, dass die Lehre der katholischen Kirche falsch sei und trat deshalb mit 15 Jahren aus der Kirche aus. In seinem Todesurteil ist zu lesen, dass er durch das Lesen in der Bibel die Überzeugung gewonnen habe, dass es ihm verboten sei, Wehrdienst zu leisten.
Mit den Schriften der Bibelforscher kam er nur einmal in Berührung, als er im Jahr 1932 oder 1933 von einem Onkel eine Broschüre „Das Königreich“ erhielt. Er schloss sich weder der Vereinigung der Ernsten Bibelforscher noch einer anderen religiösen Sekte an. (Dieser Onkel dürfte Franz Dorner gewesen sein, der im KZ Dachau sein Leben ließ.)

Anton Dorner’s Mutter war eine heftige Gegnerin der Zeugen Jehovas. Sie zeigte den Vater sogar an und Anton Dorner sen. wurde 1943 verhaftet, obwohl er zu alt für den Militärdienst war.

Überblick über die Gefängnisaufenthalte von Anton junior
14. 04. 1942 bis 9. 06. 1942 Landesgericht Innsbruck
Juni 1942 bis 27. 1. 1943 Gefängnis Berlin, Todesurteil am 21. 12. 1942 vom Reichskriegsgericht Berlin
27. 1. 1943 Hinrichtung in Brandenburg-Görden
Verhaftung bis zur Hinrichtung
Folgende Informationen stützen sich auf die Urteilschrift vom Reichskriegsgericht Berlin.

Mit 19 Jahren am 24. 3. 1942 wurde Anton Dorner zum Geb. Pionier-Ers. Batl. 83 in Schwaz (Tirol) einberufen. Mindestens siebenmal verweigerte er vor Militär und Gericht den Wehrdienst.

Er rückte zur befohlenen Zeit bei seiner Truppe ein, erklärte aber auf dem Bataillonsgeschäftszimmer bei Aufnahme seiner Personalien, er könne aufgrund seines Glaubens keinen Wehrdienst leisten. Die gleiche Erklärung gab er auch gegenüber der 3. Komp. des Bataillons ab. Er beharrte auch am folgenden Tage gegenüber dem Hauptfeldwebel und dem Kompaniechef seiner Kompanie sowie dem Bataillonskommandeur trotz ernstlicher Vorhaltungen und wiederholter Befehle bei seiner Einstellung. Bei seiner Einkleidung leistete er passiven Widerstand mit der Bemerkung, er leiste keinen Wehrdienst und brauche keine Uniform.
Die Weigerung Wehrdienst zu leisten hielt er auch bei seiner Vernehmung durch den Untersuchungsrichter des Gerichts der Division 188 am 28. 3. 1942 aufrecht. Auch in der Folgezeit beharrte er auf seinem ablehnenden Standpunkt, so insbesondere gegenüber dem Untersuchungsführer des Reichskriegsgerichts am 1. und 21. Juli 1942. Ebenso wiederholte er seine Weigerung in der Hauptverhandlung vor dem Reichskriegsgericht.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, versuchten der Reservelazarettarzt von Innsbruck und auch der Sachverständige Prof. Dr. Müller–Hess Anton „Geistesschwäche“ und „anlagebedingte Abartigkeit“ zu diagnostizieren. Aufgrund dieses Gutachtens hätte man nämlich die Todesstrafe verhindern können und zu einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe umwandeln können.

Dieses Gutachten wurde aber mit folgenden Bemerkungen abgetan: „Der Angeklagte hat auch in der Hauptverhandlung an seiner Ablehnung, Wehrdienst zu leisten, festgehalten. Er hat eine lange Bedenkzeit gehabt. Er befindet sich seit fast 8 Monaten in Haft. In dieser langen Zeit ist ihm durch die Freiheitsbeschränkung nachdrücklich vor Augen geführt worden, welche Bedeutung seinem Verhalten vom Staate beigemessen wird. Er ist mindestens fünf Mal über seine Pflicht, Wehrdienst zu leisten und die vom Gesetz für den Fall der Wehrdienstverweigerung angedrohte hohe Strafe belehrt worden. Durch diese Umstände sind dem Angeklagten so viele Hilfen zuteil geworden, dass der Mangel der Persönlichkeit für seine Weigerung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung als im wesentlichen ausgeglichen erachtet werden muss. Der Angeklagte hat auch selbst in der Hauptverhandlung erklärt, sich dessen bewusst zu sein, dass er nach dem Gesetz des Staates für seine Wehrdienstverweigerung bestraft werden müsse.“

Anton wurde am 27. 1. 1943, einen Monat nach der Urteilsverkündigung, durch das Fallbeil in Brandenburg enthauptet.

Quellen:
Interview mit Katharina Tschernitz geb. Dorner
Hermine Liska: Erinnerungen: Gespräch vom 1.12.2010: Anton Dorner jun. arbeitete bei Fam. Obweger. Er ist Hermine als besonders nett in Erinnerung. Er machte z.B. einen Roller für sie. Er hatte einen Kropf, erhielt daher eine Sonderbehandlung
Dokumente:
Feldurteil REICHSKRIEGSGERICHT, 21.12.1942
Briefe aus dem Gefängnis: gehören noch übersetzt


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