Geboren am: 23. Jänner 1909 in Zeltweg, Steiermark, Österreich
Gestorben am: ?, hingerichtet
Franz Zeiner wurde im katholischen Glauben erzogen. Im Jahre 1933 wurde er durch einen Vortrag auf die Lehre der „Ernsten Bibelforscher“ aufmerksam. Er wurde ein eifriger Anhänger dieser Lehre.
Am 22.1.1940 wurde er gemustert und für tauglich, Ersatzreserve I, befunden und am 17.4.1940 zum Inf. Ersatz Batl. I/482 in Mistelbach für den 20.4.1940 einberufen. Dieser Einberufung leistete er keine Folge. Er schrieb am 20. 4. an das Wehrmeldeamt Wien X, dass er als wahrer Christ, d.h. als Christi Nachfolger, keine Waffe tragen könne und dürfe. Gott verbiete zu töten. Er habe gelobt, den in der Heiligen Schrift festgelegten Willen Gottes zu tun.
Franz Zeiner wurde erneut zum Wehrmeldeamt vorgeladen. Dort wiederholte er seine Weigerung, obwohl er sofort auf die schwerwiegenden Folgen hingewiesen wurde. Auch in den späteren richterlichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung ist er trotz aller Vorhaltungen und trotz Hinweises auf die schweren Folgen seines Tuns bei seiner Einstellung geblieben.
Im Urteil hieß es: „Da er sich dennoch fortgesetzt hartnäckig weigerte, Wehrdienst zu leisten, hat er es unternommen, sich er Erfüllung dieses Dienstes zu entziehen. Die Tatsache, dass er aus religiöser Überzeugung handelt, ist für seine Schuld strafrechtlich ohne Bedeutung.
Der Angeklagte ist daher wegen eines fortgesetzten Verbrechens der Zersetzung der Wehrkraft nach § 5 Abs. Nr. 3 KSSVO zu bestrafen. Diese Strafbestimmung droht grundsätzlich die Todesstrafe an.“
Quellen: DÖW 12.505
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